Unsere Leistungen

Unser Angebot im Überblick.

Leistungen

Hier finden Sie alle Informationen zu unserem Leistungsangebot. Gerne beraten wir Sie unverbindlich und kostenfrei, um die passende Unterstützung für Ihr Kind zu finden.

Schulbegleitung: mit Herz und Kompetenz

Wir unterstützen Schüler*innen mit Unterstützungsbedarf, unabhängig davon, ob sie eine Regel-, Förder- oder Berufsschule besuchen.

Unser Team begleitet sie zuverlässig:

  • vor, während und nach dem Unterricht
  • bei Praktika, Ausflügen und Klassenfahrten
  • in der erweiterten schulischen Betreuung

Dabei arbeiten wir eng mit den Schulen zusammen und stimmen uns regelmäßig mit Lehrkräften und Eltern ab.

Unsere Mitarbeitenden sind qualifiziert, werden sorgfältig eingearbeitet und nehmen regelmäßig an Fortbildungen und Teambesprechungen teil. Gemeinsam fördern wir die persönlichen Kompetenzen und stärken die Selbstständigkeit der Kinder und Jugendlichen – immer orientiert an ihren individuellen Entwicklungszielen.

Wir unterstützen Schülerinnen und Schüler…

  • …bei der Entwicklung sozialer, motorischer und kognitiver Fähigkeiten.
  • …in der Schulung ihrer Wahrnehmung, Konzentration, Sprache und Kommunikationsfähigkeit.
  • …durch Anleitung und Hilfe im lebenspraktischen Bereich und der persönlichen Hygiene.
  • …im Umgang mit Medien und Kommunikationshilfsmitteln.
  • …bei der Entwicklung von Alltagskompetenzen.
  • …in Konfliktsituationen durch deeskalierendes Handeln.

Ablauf der Schulbegleitung

Nach Bewilligung der Schulbegleitung durch den Kostenträger läuft der weitere Prozess wie folgt ab:

  • 1. Erstgespräch – Wir lernen uns kennen.
  • 2. Einsatzplanung – Wir wählen eine individuelle Teilhabeassistenz für Ihr Kind.
  • 3. Start der Schulbegleitung – Die Unterstützung im Schulalltag beginnt.
  • 4. Regelmäßige Evaluation – Die Maßnahmen werden bei Bedarf angepasst.

Schulbegleitung: Hintergrund und Beantragung

Informieren Sie sich hier zu Themen der Schulbegleitung bzw. Teilhabeassistenz an Schulen sowie den Rahmenbedingungen der Beantragung.

Was sind Schulbegleiter*innen und was sind ihre Tätigkeiten?

Schulbegleiter*innen unterstützen Kinder und Jugendliche mit Beeinträchtigungen im Schulalltag. Sie begleiten die*den Schüler*in ausschließlich bei Aufgaben, die sie*er aufgrund ihrer*seiner Beeinträchtigung nicht selbstständig bewältigen kann, zum Beispiel beim An- und Ausziehen, beim Toilettengang, bei der Motivation oder beim Fokussieren.

Ziel ist es, Teilhabe zu ermöglichen und die Selbstständigkeit der Kinder und Jugendlichen zu stärken.

Wichtig: Schulbegleitung kann therapeutische Angebote, Nachhilfeunterricht und sonderpädagogische Förderung ergänzen, aber nicht ersetzen. Die Verantwortung für den Bildungsauftrag verbleibt bei der Schule.

Wer hat Anspruch auf Schulbegleitung?

Wenn ein*e Schüler*in in der Schule Unterstützung benötigt und diese nicht durch die Schule selbst abgedeckt werden kann, hat sie*er einen Anspruch auf Schulbegleitung. Voraussetzung ist ein festgestellter individueller Bedarf, der eine Teilhabe am Schulalltag zur Herausforderung macht.

Dieser Anspruch ist im Sozialgesetzbuch VIII (§ 35a Eingliederungshilfe) für Kinder und Jugendliche mit seelischer Beeinträchtigung sowie im Sozialgesetzbuch IX (§ 112) für Menschen mit körperlicher oder geistiger Beeinträchtigung geregelt. Schulbegleitung ist damit eine anerkannte Leistung nach diesen gesetzlichen Grundlagen. Die Unterstützung wird individuell angepasst und über die Jugendhilfe finanziert.

Wie kann ich Schulbegleitung für mein Kind beantragen?

1. Evaluation

  • Zuerst klären: Welche Unterstützung braucht Ihr Kind im Schulalltag?
  • Häufig gibt es dafür eine Stellungnahme der Schule oder ein Gutachten (z. B. ärztlich, psychologisch, therapeutisch).

2. Antrag stellen

  • Der Antrag wird beim zuständigen Kostenträger eingereicht:
  • Bei seelischer Beeinträchtigung: Jugendamt (SGB VIII, § 35a)
  • Bei körperlicher oder geistiger Beeinträchtigung: Sozialamt oder Eingliederungshilfe (SGB IX, § 112)

3. Unterlagen einreichen

  • Ärztliche oder therapeutische Gutachten
  • Schulberichte oder Stellungnahmen der Lehrkräfte
  • Ggf. weitere Nachweise, warum Unterstützung notwendig ist
  • Das Amt prüft den Antrag und entscheidet über den Bedarf.

4. Auswahl einer Schulbegleitung

  • Nach Bewilligung kann eine Schulbegleitung über uns organisiert werden.
  • Wir unterstützen und beraten Sie gerne im gesamten Prozess.

Beratung

Kommen Sie gerne auf uns zu! Wir beraten Sie jederzeit kostenfrei und unabhängig.

Wir beraten…

  • Familien bei der Beantragung von Schulbegleitung und Leistungen der Eingliederungshilfe.
  • Eltern bei der Einschulung ihres Kindes über inklusive Bildungsangebote.
  • Kindertagesstätten beim Übergang in die Schule.
  • Schulen beim Übergang in den Beruf und zum Thema Inklusion.

Häufig gestellte Fragen

Wer hat Anspruch auf eine Schulbegleitung?

Kinder mit körperlichen, geistigen oder seelischen Beeinträchtigungen können Anspruch haben – die Entscheidung trifft das zuständige Jugend- oder Sozialamt.

Wie beantrage ich eine Schulbegleitung für mein Kind?

Der Antrag wird beim zuständigen Amt gestellt. Wir unterstützen Sie gerne bei der Antragstellung und beraten Sie zum Ablauf.

Wie lange dauert es, bis eine Schulbegleitung startet?

Der Start hängt vom Bewilligungsprozess und der Verfügbarkeit geeigneter Teilhabeassistent*innen ab. Nach dem Erstgespräch können wir Ihnen bereits eine Einschätzung geben.

Begleitet die gleiche Person mein Kind dauerhaft?

Ja, wir bemühen uns um Kontinuität. Sollte ein Wechsel notwendig sein, informieren wir Sie rechtzeitig und sorgen für einen reibungslosen Übergang.

Wer übernimmt die Kosten für die Schulbegleitung?

Die Kosten werden in der Regel vom Jugend- oder Sozialamt übernommen, sofern ein entsprechender Bescheid vorliegt.